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Sekundärmarkt

Der Handel im Sekundärmarkt ist möglicherweise beschränkt und Anleger können möglicherweise ihre Produkte vor der vorgesehenen Endfälligkeit nicht verkaufen.

Anleger sollten beachten, dass der Sekundärmarkt der Produkte von J.P. Morgan abhängig ist, weil sehr wahrscheinlich alleine J.P. Morgan Market Making-Aktivitäten bezüglich der Produkte erbringen wird. J.P. Morgan verpflichtet sich aber nicht und es besteht auch keine gesetzliche oder sonstige Verpflichtung gegenüber den Anlegern, An- und Verkaufspreise für die Produkte zu stellen oder diese Tätigkeit für die gesamte Laufzeit der Produkte aufrechtzuhalten.

J.P. Morgan behält sich insbesondere das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Mitteilung im eigenen Ermessen die Quotierung von An- und Verkaufspreise temporär oder dauerhaft einzustellen und auch wieder aufzunehmen.

Sämtliche Preise sind grundsätzlich nur während der gewöhnlichen Geschäftszeiten und unter gewöhnlichen Marktbedingungen verfügbar. Es können möglicherweise besondere Marktsituationen, wie etwa stark volatile Märkte, Störungen im Handel oder in der Preisfeststellung des Referenzwerts, oder damit vergleichbare Ereignisse sowie besondere Umstände eintreten, wie etwa technische Störungen, Informationsübertragungsprobleme zwischen Marktteilnehmern oder auch höhere Gewalt, die dazu führen können, dass die Preise nicht verfügbar sind (siehe auch die Veröffentlichung des Deutschen Derivateverbands zu Handelsstörungen).

Falls zu irgendeinem Zeitpunkt J.P. Morgan nicht als Market Maker tätig ist, ist es wahrscheinlich, dass ein Sekundärmarkt für die Produkte nur in geringem Umfang oder überhaupt nicht existieren wird. Anleger sollten sich daher nicht darauf verlassen, ihre Produkte jederzeit und zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen zu können.

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